Meine Nachbarschaft: Oberer Schafhofweg
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Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Schulbus für den Lerchesberg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203 entstanden aus Vorlage: OF 918/5 vom 17.09.2023 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey- Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich an die Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte die Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg angebracht werden und die Fläche durch Installation von Fahrradbügeln gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Sicht für Schulkinder verbessert werden, der Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sichergestellt und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 1457/5 vom 30.04.2025 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Der Magistrat wird gebeten, i m Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita (Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b) je Fahrtrichtung ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Zudem soll vermehrt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige auf Höhe der Kita zum Einsatz kommen. Begründung: Vor der Bergkita soll es in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und Autos gekommen sein. Um der Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932 entstanden aus Vorlage: OF 1165/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Magistrat wird gebeten, am Ende des Stichweges Letzter Hasenpfad/Ecke Wartegäßchen, I. ein Drängelgitter zu montieren, damit auch Lastenfahrräder durchfahren können. Außerdem sind ein Halteschild mit Haltesstreifen und ein Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5931 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg ein Drängelgitter so zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neubau Martin-Buber-Schule
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 1047/5 vom 27.02.2024 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem Ersten Wartegäß chen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Schmutzwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Umlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind; dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-2
Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0
Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 22.08.2023 Betreff: Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung im Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen zu installieren und durch regelmäßigen Rückschnitt dafür zu sorgen, dass diese nicht zuwuchert. Begründung: Der Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen wird von vielen Pendlerinnen und Pendlern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Bis zum Winter soll der Weg durch eine ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung sicher gestaltet werden. Die derzeitige Lösung der Beleuchtung ist nicht zufriedenstellend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 804/5 vom 16.05.2023 Betreff: Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehwegbelag und die fehlenden Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring (Haus-Nr. 2 bis 28) und Sachsenhäuser Landwehrweg (ab der Bushaltstelle "Anton-Burger-Weg" bis zu den Schrebergärten) zumindest wieder in den Zustand von vor den dortigen Leitungsarbeiten zu versetzen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtteil wurden in den vergangenen Wochen Leitungsarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden u. a. Gehwegbeläge und Bordsteinkanten zeitweise entfernt. Allerdings wurden nach Beendigung der Arbeiten im Bertha-von-Suttner-Ring nicht wieder die für Gehwege vorgesehenen Pflastersteine verwendet, sondern es wurde mit Mörtel zugeschmiert. Dieser ist an einigen Stellen inzwischen schon wieder brüchig geworden. Die herausgenommenen Bordsteinkanten wurden an zwölf Stellen nicht wieder eingebaut, sondern es wurde zur Straße hin mit Mörtel abgeschrägt verschmiert. Da der Mörtel an einigen Stellen schon brüchig ist und Bordsteinkanten fehlen, sind hier Stolperfallen entstanden. Im Sachsenhäuser Landwehrweg und im Wilhelm-Beer-Weg wurden nach Beendigung der Arbeiten die Bordsteinkanten teilweise in einem beschädigten Zustand eingesetzt und Bordsteinkanten sind abgesackt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenBürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3789 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 07.03.2023 Betreff: Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 eine Aufpflasterung aufzubringen und den Übergang durch Fahrbahnmarkierungen kenntlich zu machen. Begründung: Ein sicheres Queren des Lerchersbergrings zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 ist derzeit schwierig: Sowohl Parkende als auch Container und Mauern behindern die Sicht. Eine Aufpflasterung und Fahrbahnmarkierungen können hier für mehr Sicherheit sorgen. Quelle: Anita Akmadza Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 477/5 vom 10.06.2022 Betreff: Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren Der Magistrat wird gebeten, Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) zu installieren. Hierfür eignet sich beispielsweise der Gehweg an der Mauer des Südfriedhofs gegenüber der Bergkirche. Ferner könnte geprüft werden, ob ein Pkw-Stellplatz auf der östlichen Seite des Hainer Wegs auf Höhe der Bergkirche hinter dem Tempo-30-Schild zugunsten von Fahrradstellplätzen entfallen kann. Begründung: An der Bergkirche im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 gibt es bislang keine Fahrradabstellplätze. Viele Jugendliche und jüngere Familien kommen mit dem Fahrrad zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen in der Bergkirche und finden bislang keine adäquaten Abstellmöglichkeiten vor. Im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes der Bergkirche wollte die Dreikönigsgemeinde sieben Fahrradbügel auf dem Kirchengelände installieren. Von der Bauaufsicht wurde die Anbringung von lediglich drei Fahrradbügeln erlaubt. Dies reicht nicht aus, um die Nachfrage an Stellplätze zu decken. Es besteht daher Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 60 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2676 entstanden aus Vorlage: OF 520/5 vom 20.07.2022 Betreff: Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern, den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird. Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 286 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2022, OF 510/5 Betreff: Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Goetheblick ein Sonnensegel anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der gut frequentierte Spielplatz Goetheblick (Sachsenhäuser Landwehrweg Ecke Letzter Hasenpfad und Fritz-Boehle-Straße) ist im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich praktisch kein schattiger Platz und die Kinder und Familien sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt, befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Sonnensegels o.ä., um den beliebten Spielplatz auch im Sommer permanent nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 162 2022 Die Vorlage OF 510/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenHundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1923 entstanden aus Vorlage: OF 393/5 vom 10.03.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, am Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße einen Hundek otbeutelspender aufzustellen. Eine Pate dafür hat sich bereits gefunden. Die Anschrift wird separat mitgeteilt. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße ist eine belebte Kreuzung für Fußgänger und auch Hundebesitzer, die einen Spaziergang mit Hunden auf den Feldwegen unternehmen. Es wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender an dieser Ecke geäußert. Foto: Mitglied des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1380 Aktenzeichen: 67 0
Sachsenhausen: Carsharing-Angebot und Ladesäule in der FritzBoehleStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1924 entstanden aus Vorlage: OF 394/5 vom 10.03.2022 Betreff: Sachsenhausen: Carsharing-Angebot und Ladesäule in der Fritz-Boehle-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Fritz-Boehle-Straße 9 zwei Parkplätze für Carsharing-Angebote und eine Ladesäule einzurichten. Hierbei bieten sich bereits bestehende Parkplätze an, die für Carsharing genutzt werden könnten. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin hat sich herausgestellt, dass viele Anwohner auf das eigene Auto, insbesondere auf die zahlreich vorhandenen Zweitautos, verzichten würden, wenn ein stationsgebundenes Carsharing-Angebot vorhanden wäre. Die bestehenden Mietmöglichkeiten in Sachsenhausen sind zu weit entfernt, weshalb das Angebot nicht angenommen wird. Auch wird hinsichtlich der positiven Umwelt- und Kostenbilanz besonders befürwortet, wenn E-Autos zur Verfügung gestellt würden, weshalb zu prüfen ist, ob eine Ladesäule aufgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1697 Aktenzeichen: 61 10
Schulwegsicherung der Martin-Buber-Schule auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg nachhaltig verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 407/5 vom 26.02.2022 Betreff: Schulwegsicherung der Martin-Buber-Schule auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg nachhaltig verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. vor der Martin-Buber-Schule soll Längsparken, in Absprache mit der Lehrerschaft bzgl. der Anzahl der für die Lehrerschaft erforderlichen Parkplätze, umgesetzt werden. Der durch das Längsparken gewonnene Raum ist für eine möglichst kontinuierliche Verbreiterung des Fußweges zu nutzen; 2. die Pflasterung/Asphaltierung des Fußweges ist zu sanieren/erneuern (Verbundsteinpflaster) und farblich so abzustimmen, dass er sich von der Fahrbahn deutlich unterscheidet (z. B. weiße Bordsteinkanten). Begründung: Der Schulweg der Martin-Buber-Schule ist in weiten Teilen sehr gefahrenbelastet. Beim Sachsenhäuser Landwehrweg, der an der Schule vorbeiführt, handelt es sich um einen ehemaligen Feldweg. Dementsprechend sind die Verhältnisse dort sehr beengt. Der an der Schule vorbeiführende Fußgängerweg (Sachsenhäuser Landwehrweg) ist außerdem stellenweise defekt. Je näher der Fußgängerweg der Schule kommt, desto gefährlicher ist er. Er variiert sehr in der Breite, ist jedoch an einigen wesentlichen Stellen, v. a. in unmittelbarer Nähe der Schule, zu eng, weswegen man schon von einem Nadelöhr sprechen kann, das die circa 280 Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule passieren müssen. Eine Verbreiterung ist an den engen Stellen zwingend erforderlich. Raum dafür könnte durch das bereits 2019 beantragte Längsparken entstehen. Außerdem ist der Belag stellenweise sehr beschädigt und sollte dringend erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1729 entstanden aus Vorlage: OF 350/5 vom 18.02.2022 Betreff: Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg 265 bis Einmündung Oberer Schafhofweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen. Begründung: Der Gehweg für die Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule in diesem Bereich ist sehr schmal, sodass Kinder öfter auf die Straße ausweichen. Alle Kinder sollen einen sicheren Schulweg begehen. Hierfür ist ein langsames und behutsames Fahren - vor allem in der Nähe der Schule - notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1445 Aktenzeichen: 32 1
Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2022 Betreff: Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Stichwege Letzter Hasenpfad/Sachs enhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg ausweisen zu können. Begründung: Der Weg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen ist sowohl für Kinder als auch für Pendlerinnen und Pendler äußerst wichtig. Den Weg als Teil eines sicheren Schulwegs auszuweisen, hat bis jetzt nicht geklappt. Eine Ausweisung ist derzeit noch nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Dies sind die Beleuchtung sowie eine Pflasterung des Teilstücks. Die Schulleitung der Martin-Buber-Schule begrüßt das Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 998 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2558
Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 241/5 vom 08.11.2021 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Letzter Hasenpfad zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße Letzter Hasenpfad ist zwischen dem Schützenhüttenweg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 756 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 205/5 vom 30.09.2021 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen Der Magistrat wird gebeten, einen Sonnenschutz für die Edelstahlrutschen sowohl auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) als auch auf dem Spielplatz Ecke Sachenhäuser Landwehrweg/Letzter Hasenpfad installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich dessen Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, könnte ein Schatten spendender Baum gepflanzt werden oder ein Sonnensegel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 217 Aktenzeichen: 67 2
Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 943 entstanden aus Vorlage: OF 193/5 vom 15.09.2021 Betreff: Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. der Aussichtspunkt auf einem Hügel am Sachsenhäuser Landwehrweg, unweit des Spielparks Goetheturm, barrierefrei zugänglich wird, 2. zusätzlich zu der auf dem Hügel befindlichen Säule eine Bank installiert wird, 3. die Sträucher und Bäume am Hang des Hügels zurückgeschnitten werden, um den Ausblick in Richtung Lohrberg zu verbessern. Auch sind ggf. Eigentümer von Liegenschaften der Straße An der Goetheruh um Rückschnitt einiger Bäume zu bitten. Begründung: Der am Waldrand gelegene Aussichtspunkt ist in den vergangenen Jahren leider derart zugewuchert, dass der Ausblick in Richtung Lohrberg weitgehend verdeckt ist. Um auch Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, an der Aussicht teilhaben zu lassen, sollte der Zugang barrierefrei gestaltet und eine Sitzmöglichkeit mit Lehne aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 89 Aktenzeichen: 67 0
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2021, OF 775/5 Betreff: Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Fahrradbügel an der Ecke Oberer Schafhofweg/ Esperantostraße jeweils vor der Grenzmarkierung anzubringen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Bereich Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße parken Kraftfahrzeuge häufig auf der Grenzmarkierung VZ 299, dies führt zur Unübersichtlichkeit für Auto- und Radfahrende. Viele Schüler nutzen diese Straße per Rad als Schulweg. Vor wenigen Jahren wurde im genannten Bereich eine Grenzmarkierung angebracht, auf der aber weiterhin häufig verbotswidrig Kraftfahrzeuge parken. Ordnungsmaßnahmen bleiben unwirksam. Dagegen wird die Grenzmarkierung erfahrungsgemäß gut eingehalten, wenn die Reihe der parkenden Fahrzeuge durch Fahrradbügel unterbrochen wird, weil so das verbotswidrige Parken offensichtlicher ist. In dem Bereich besteht zudem ein Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Künstliche Gehwegverkleinerung rückgängig machen
Der Letzte Hasenpfad in Frankfurt-Sachsenhausen ist zwischen den Hausnummern 66 und 113 als verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg entlang des Letzten Hasenpfads zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße noch recht breit ausgestattet ist, wird er ab der Esperantostraße durch metallene Barrieren (blauer Pfeil auf dem Bild) künstlich verkleinert (siehe gelbe Markierung auf dem Bild; die rote Linie zeigt den eigentlichen Gehweg); die Straße hingegen wirkt deutlich verbreitert (siehe rote Markierung). Dies führt dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise in Gruppen laufen oder mit Tretrollern unterwegs sind. Dies führt dazu, dass Zufußgehende auf die Straße ausweichen müssen, wodurch der "Sinn" der metallenen Barrieren ad absurdum geführt und Zufußgehende unnötig gefährdet werden. Hinzukommt, dass der Gehweg auf der anderen Straßenseite wegen Falschparkern regelmäßig nicht genutzt werden kann. Insofern muss man die Frage stellen: Wieso wurde der Gehweg künstlich verkleinert und wann wird dies wieder rückgängig gemacht?
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Fahrradständer im Scheerwald
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.
Sonnenschutz Spielplatz Goetheblick
Unser gut frequentierter Spielplatz (Goetheblick 0610) am Fuße der Fritz-Boehle-Straße in 60598 Sachsenhausen ist im Sommer leider kaum nutzbar, weil neu gepflanzte Bäume keinerlei Schatten spenden. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich dementsprechend kein schattiger Platz und die Familien/Kinder sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Segels/Schirmes o.ä., um den beliebten Spielplatz auch (bzw. gerade!) im Sommer permanent nutzen zu können.
Lichtverschmutzung reduzieren und Energie einsparen (Go Green)
Es gibt 2 Vorschläge: 1. Öffentliche Laternen auf Privatwegen Im Bereich des Mittleren Schafhofweg 55 und folgende Wege stehen Laternen auf Privatwegen. Diese sind annahmegemäß aus Sicherheitsgründen hier installiert worden. Nahezu alle Haushalte haben Bewegungsmelder, so daß diese Maßnahme keinen Sinn macht. Die Laternen machen die Zimmer in der Nacht taghell. Dies ist eine unnötige Verschwendung von Energie und eine Verschmutzung durch Licht, die die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Diese Laternen sollten abgeschaltet werden. Ich bin sicher dies gibt es auch an anderen Stellen in der Stadt. 2. Laternen auf Nebenstrassen Auf den Nebenstrassen (z.B. Mittlerer Schafhofweg) brennen die ganze Nacht Strassenlaternen. Hier könnte man ebenfalls Energie sparen und die Verschmutzung durch Licht reduzieren. Lösungen könnten hier doch fokussierte Lichtabstrahlung durch LED sein. Alternativ oder zusätzlich könnten Bewegungsmelder sinnvoll sein. Ggf. wäre das Potential durch Nutzung von LED auch auf den befahrenen Strassen Frankfurts generell zu heben. Stadtteile: eher alle Stadtteile betroffen Aufgabenbereich: neben Energie und Umwelt sind hier sicher auch Gesundheit sowie Finanzen betroffen
Behälter für Hundekot
Der Mittlere Schafhofweg ist eine beliebte Strecke für Hundehalter, die ihre Hunde mit Vorliebe vor sämtliche Garten- und Haustüren ihr Geschäft verrichten lassen. Sinnvoll wäre ein Behälter anzubringen mit Tüten und ein Behälter für den Hundekot.